Unsere Schiessanlagen: ·
Es gibt 8 * 10m-Luftdruck-Stände, von denen drei für den 3-Stellungskampf genutzt werden können. Zugelassene Waffen und Munition: Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 des Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7,5 Joule und mit Blei- Kelchgeschossen im Kaliber 4,5 mm.

· Es gibt 10 * 25m-Stände, die für Vorderlader-Pistolen, Revolver und Patronenwaffen zugelassen sind (max.1.500 Joule). Alle 10 Stände sind an eine Duellanlage angeschlossen. Zugelassene Waffen und Munition: Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der 1.Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Faustfeuerwaffen aller Kaliber bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 1.500 Joule. Vorderlader-/Schwarzpulverwaffen sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung.  · Es gibt 8 * 50m-Stände, welche alle mit Pritschen für den 3-Stellungskampf zur Verfügung stehen. Das Schießen von Musketen ist bei uns natürlich möglich. Zugelassene Waffen und Munition: Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der 1.Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Büchsen / Gewehre mit Blei- und Teilmantelgeschossen bis Kaliber ".44 Mag." und einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 1.800 Joule. Sowie Vorderlader-/Schwarzpulverwaffen sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung. 
· Es gibt 3 * 100m-Stände, welche für Büchsen und Vorderlader-Waffen bestens geeignet sind. Zugelassene Waffen und Munition: Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der 1.Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Büchsen aller Kaliber, handelsübliche Patronen mit allen Geschossarten und einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7000 Joule. Sowie: Vorderlader-/Schwarzpulverwaffen sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung. |